Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz – AsiG).
Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen und Probleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und trifft sich einmal vierteljährlich.
Zu den Themen gehören:
- die Analyse des Unfallgeschehens an der CAU
- das Vorstellen neuer Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften
- Vorschläge und Erarbeitung von innerbetrieblichen Maßnahmen zur Prävention, Erste Hilfe, Brandschutz sowie betrieblichen Gesundheitsvorsorge
- Auswertungen von Betriebsbegehungen
- die Beratung über Fragen der Sicherheitsarbeit und arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Baumaßnahmen innerhalb der Arbeitsstätte (u.a. Barrierefreiheit, Geländer, Treppen)
Teilnehmer/innen des Arbeitsschutzausschusses an der CAU sind:
- der Kanzler
- Vertreter / innen aus beiden Personalvertretungen
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsarzt
- Sicherheitsingenieure
- die gewählten Vertreter / innen der Sicherheitsbeauftragten
- Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich Gebäudemanagement
- Beschäftigte des Referats Personalentwicklung
- der Strahlenschutzbevollmächtigte
Nähere Informationen finden Sie unter: