18.02.2020 Vereinfachte Einstufung von Mischungen für den Laborgebrauch gemäß TRGS 201
18.02.2020 um 09:00 bis 18.03.2020 um 12:00
Leibnizstr. 1
Teilnehmerkreis: Beschäftigte der CAU
Datum: 18. Februar 2020, 09:00 - 12:00 Uhr
Im Labor werden oft Reagenzien, Puffer, Färbelösungen und Ähnliches hergestellt. Die wichtigen Grundstoffe sind meist als gefährliche Stoffe gemäß CLP-Verordnung gekennzeichnet, die dann in verdünnter Form überwiegend als wässrige Lösung für die Laboranwendung vorgehalten werden.
Besitzen diese Reagenzien jetzt noch die Gefahrstoffeigenschaften der Ausgangsstoffe? Muss eine Kennzeichnung erfolgen? und wenn ja, welche?
Die TRGS 201 unterstützt Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung; da diese Reagenzien das Labor nicht verlassen und "nicht an Dritte überlassen" werden, ist eine Kennzeichnung für die Abgabe gemäß CLP-Verordnung nicht zwingend vorgeschrieben. Nach einer Auseinandersetzung mit dem inhalt der TRGS 201 wird im zweiten Teil des Seminars anhand von einfachen beispielen bzw. einfachen Rezepturen die vereinfachte kennzeichnungsprozedur gemäß TRGS 201 geübt.
Weitere Informationen zu den Inhalten und zur Anmeldung finden Sie unter
weiterbildung.uni-kiel.de/de/hsp-gesamt/arbeitsplatzcau